Affiliate Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen Influencer

1 Allgemeines und Geltungsbereich

Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (Gockels - majuka GmbH, Asberger Str. 32, 47802 Krefeld) und dem Auftragnehmer (Anmelder über das Online-Formular) als Influencer für Marketingleistungen, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erbracht werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, die Parteien stimmen deren Geltung ausdrücklich und übereinstimmend zu. Der Auftraggeber ist ein Handelsunternehmen, das zur Optimierung der Reichweite seines Angebots Marketingleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist ein sogenannter Influencer, also eine Person, die mindestens 16 Jahre alt und in einem oder mehreren über das Internet erreichbaren sozialen Medien oder Netzwerken (z. B. Youtube, Facebook, Instagram, eigener Blog etc.) mit einer beachtlichen Anzahl von Freunden/Followern vernetzt ist und über dieses Netzwerk/diese Netzwerke regelmäßig selbständig Produkte bewirbt und dadurch starke Präsenz und hohes Ansehen erreicht.

 

2 Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

3 Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter seinem Namen die in Anlage 1 definierten Inhalte unter Verwendung des jeweils angegebenen Produkts zu veröffentlichen. Die Umsetzung der Ausführungsdetails ist Teil der geschuldeten Leistung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in jedem nach Anlage 1 zu veröffentlichenden Inhalt den Auftraggeber unter Angabe von dessen Plattformprofil zu markieren und/oder in der Textbeschreibung des jeweiligen Beitrags (wo vorhanden) unter Angabe des Plattformprofils und Nennung des Unternehmensnamens zu erwähnen. Der Inhalt hat eine angemessene Zeit auf dem nach Anlage 1 definierten Social-Media-Kanal zu verbleiben.

 

4 Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche für die nach § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 geschuldeten Leistungen benötige Produkte sowie benötigtes und beim Auftraggeber vorhandenes Bild- und Textmaterial kostenlos mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf zur Verfügung zu stellen. Mit der Zurverfügungstellung erwirbt der Auftragnehmer das Eigentum an den überlassenen Produkten und darf über diese auch nach Ende des Vertragsverhältnisses frei verfügen. Zur Verfügung gestelltes physisches Bild- und Textmaterial ist nach Vertragsende unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugewähren. Im Übrigen gilt § 8 (1). Der Auftraggeber hat das Recht, die Produktion eines Inhalts des Auftragnehmers jederzeit abzubrechen. Auch nach Veröffentlichung des Inhalts kann der Auftraggeber jederzeit vom Auftragnehmer verlangen, dass jener einen Inhalt nicht mehr veröffentlicht oder in irgendeiner Form zum Abruf bereithält.

 

5 Vergütung

Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die nach § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 geschuldeten und vertragsgemäß erbrachten Leistungen keine einmalige. Stattdessen erhält der Auftragnehmer einen personalisierten Gutscheincode. Jede Bestellung, die über diesen Gutscheincode generiert wird, wird gemäß der Anlage 2 vergütet/verprovisioniert.   Mit dieser Vergütung sind auch sämtliche Reisekosten und sonstige Unkosten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen mit abgegolten. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber eine monatliche Gutschrift, sowie eine Aufstellung der Bestellungen. Nach Beendigung des Vertrages besteht kein Anspruch auf Vergütung.

 

6 Verantwortlichkeit für Inhalte

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftragnehmers, sicherzustellen, dass seine § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 geschuldeten Leistungen rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine unerlaubte Werbung, Spam oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an unlauteren Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Pyramidenspielen und vergleichbaren gesetzeswidrigen Aktionen aufzufordern. Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, keine Fotos, Grafiken oder sonstige Materialien zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar ist oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine nach § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 geschuldeten Inhalte alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere bezogen auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und weitere medien-, wettbewerbs-, jugendschutz- und presserechtliche Anforderungen. Hierbei sind vor allem die eindeutige und deutliche Anzeigenkennzeichnung und die optische Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten zu beachten. Jede mit dem Auftraggeber vereinbarte Werbemaßnahme in Form eines Inhalts ist stets als solche zu kennzeichnen, z. B. durch das Anbringen bzw. Einblenden der gut lesbaren Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ an hervorgehobener Stelle. Sie ist dem Medium angemessen durch optische und/oder akustische Mittel räumlich eindeutig von anderen redaktionellen Inhalten oder Sendungsteilen abgesetzt darzustellen, z. B. durch einen getrennten Abschnitt oder die Teilung des Bildschirms (Split-Screen). Der Einsatz von Techniken zur verdeckten oder unterschwelligen Beeinflussung von Adressaten ist dem Auftragnehmer strikt untersagt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anbieterkennzeichnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen stets leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten.

 

7 Nutzungsrechte für Bild- und Textmaterial

Die Verwendung von Bild- und Textmaterial, welches im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, durch den Auftragnehmer ist ausschließlich zur Erbringung der nach § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 geschuldeten Leistungen gestattet. Zu diesem Zweck erhält der Auftragnehmer ein zeitlich auf den Vertragszeitraum und räumlich auf den in Anlage 1 jeweils beschriebenen Social-Media-Kanal beschränktes, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Erwirbt der Auftragnehmer an den von ihm veröffentlichen Inhalten im Sinne des § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 ein Urheber-, Leistungs- oder ein sonstiges Recht, räumt er dem Auftraggeber das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, diese Inhalte sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen oder Umgestaltungen zu nutzen.

 

8 Gewährleistung

Für die Haftung bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus diesen Vertragsbedingungen etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der nach § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 geschuldeten Inhalte sowie dafür, dass der Auftraggeber diese ohne die Verletzung von Rechten Dritter nutzen kann.

 

9 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Informationen auch nach Vertragsschluss vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Dem Auftragnehmer ist es insbesondere untersagt, die entsprechenden Informationen über das Internet oder soziale Medien zu verbreiten. Diese Vertraulichkeitsabrede findet keine Anwendung, soweit die Informationen offenkundig vorbekannt sind oder nachträglich nachweisbar der jeweils anderen Partei von dritter Stelle ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftragnehmer, für jeden einzelnen Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wird anhand des Provisionsumsatzes des Auftragnehmers berechnet. Für jeden Fall wird ein (als Zahl: 1) durchschnittlicher Monatsumsatz berechnet, mindestens jedoch 1.000,00 Euro. Als Beispiel: Der Auftragnehmer erhält für die ersten 3 Monate eine Provision in Höhe von 500 Euro / Monat. Für die weiteren 3 Monate 1.000,00 Euro / Monat und für die weiteren  6 Monate eine Provision in Höhe von 2.000,00 Euro / Monat. Der Jahresumsatz entspricht 12.500,00 Euro. Der durchschnittliche Monatsumsatz entspricht: 1.375,00 Euro. Die Vertragsstrafe beträgt somit 1.375,00 Euro pro Fall. Für die Planung von Marketingmaßnahmen erhält der Auftragnehmer Zugriff auf Informationen, die nicht oder noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Beispielsweise neue Produkte. Bei solchen Informationen beträgt die Vertragsstrafe den 3-fachen Monatsumsatz.

 

10 Wettbewerbsverbot

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die veröffentlichten Inhalte nicht für andere private oder gewerbliche Zwecke zu verwenden. Ebenso verpflichtet sich der Auftragnehmer, während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Marketingleistungen für Produkte anderer Unternehmer zu erbringen, die in Konkurrenz zu den Produkten des Auftraggebers stehen.

 

11 Haftung

Der Auftraggeber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden. Eine Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sog. Kardinalspflichten, beschränkt. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Auftraggeber bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt voraussehbaren Umstände rechnen musste. Außerdem haftet der Auftraggeber für Schäden, deren Ersatz aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgesehen ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen besteht nicht. Der Auftraggeber haftet insbesondere nicht für die vom Auftragnehmer veröffentlichen Inhalte. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftragnehmer vertraglich geschuldeten Leistungen an den Auftraggeber herangetragen werden.

 

12 Vertragsbruch

Verstößt der Auftragnehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. § 2 und § 10 bleiben unberührt.

 

13 Vertragsende

Bei Vertragsende dürfen beide Parteien die produzierten Inhalte des Auftragnehmers weiterhin nutzen. Auf Verlangen des Auftragnehmers oder des Auftraggebers müssen sämtliche Inhalte, die in direkter Verbindung (Bild- und Videoaufnahmen, auf denen die Parteien zu sehen oder zu hören sind) mit dem Auftragnehmer oder dem Auftraggeber gebracht werden können, vernichtet werden. Ausgenommen sind die personalisierten Gewürzmischungen, Rezepte oder Bild-/Videoaufnahmen von Gewürzen, Essen, sowie von Veranstaltungen des Auftraggebers.

 

14 Datenschutz

Der Auftraggeber erhebt und speichert zum Zwecke der Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO personenbezogene Daten des Auftragnehmers wie unter anderem Name, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer. Der Auftraggeber gewährleistet hierbei die Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).  Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung sowie Informationen zu den Betroffenenrechten wird auf die Datenschutzerklärung des Auftraggebers (abrufbar unter https://www.gockels-food.de/shop/datenschutz/) Bezug genommen.

 

15 Schlussbestimmungen

Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG), auch wenn eine Vertragspartei ihren Sitz im Ausland hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage 1: Zu veröffentlichende Inhalte gemäß § 3

Der Auftragnehmer postet in allen seinen Social Media Kanäle regelmäßig über die Produkte des Auftraggebers. Dies wird zeitlich und räumlich nicht eingeschränkt. Der Auftraggeber vertraut darauf, dass der Auftragnehmer seine „Follower“ am besten kennt und somit die beste Marketingstrategie wählt. Aber es sei auch gesagt, dass ein einmaliger Post / eine einmalige Story nicht akzeptabel ist. Wir erwarten schon regelmäßigere Veröffentlichungen, mindestens 1x im Monat.

Folgende Möglichkeiten erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber:

  1. Nach 3 Monaten (und regelmäßigen Posts) erhält der Auftragnehmer die Möglichkeit, eine eigene Gewürzmischung zu kreieren. Hierfür ist dem Auftraggeber das Rezept zu übermitteln. Der Auftraggeber produziert diese Gewürzmischung und vertreibt diese. Der Auftragnehmer tritt dem Auftraggeber alle damit verbundenen Rechte ab. Auch nach Beendigung des Vertrages darf der Auftraggeber diese Gewürzmischung weiter vertreiben und die Rezeptur, sowie den Namen der Gewürzmischung und den entsprechenden Content vom Auftragnehmer nutzen.
  2. Der Auftragnehmer erhält ab Beginn an einen Rabattcode für seine Follower. Die Rabatthöhe und Dauer ist ausschließlich vom Auftraggeber zu bestimmen.
  3. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber darf der Auftragnehmer Gewinnspiele im eigenen Namen durchführen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Gewinne zur Verfügung.

 

Anlage 2: Vergütung

Der Auftragnehmer erhält folgende Provisionen:

bis 2.000 Euro Umsatz: 20%
bis 4.000 Euro Umsatz: 22%
bis 6.000 Euro Umsatz: 24%
bis 10.000 Euro Umsatz: 28%
bis 20.000 Euro Umsatz: 30%
bis 50.000 Euro Umsatz: 35%
ab 50.000 Euro Umsatz: 40%

Es gilt ausschließlich der Nettoumsatz, abzgl. Versandkosten. Die Provisionsstaffel gelten monatlich.

Wenn der Influencer weitere Influencer empfiehlt, erhält er von dessen Umsätze eine Provision von 3%.

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Vertragsbedingungen Gewürzberater

Einwilligungserklärung
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung willige ich ein, dass die majuka GmbH sowie ggfls. deren Tochterunternehmen zum Zwecke der Bonitätsprüfung, der Personenidentifikation und bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung Adressinformationen und Informationen zu meinem Zahlungsverhalten von den folgenden Unternehmen bezieht und nutzt: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München, Deutschland durch die mediaFinanz GmbH, Weiße Breite 5, 49084 Osnabrück. Hierzu werden meine personenbezogenen Daten (Firma, Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) übermittelt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finde ich unter: https://www.gockels-food.de/shop/datenschutz/. Auf Basis der erhaltenen Informationen durch die Auskunfteien wird eine Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit meine Zahlungsfähigkeit berechnet. Wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, kann der Verkäufer die Bezahlung auf Rechnung anbieten – eine Pflicht dazu besteht nicht. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, wird mir keine Bezahlung auf Rechnung angeboten.

Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten an Versanddienstleister und Regionalleitung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten an GLS, General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG, GLS Germans Str. 1-7, 36286 Neuenstein sowie an DHL, DHL Paket GmbH, Sträßchenweg 10, 53113 Bonn weitergegeben wird, damit der Paketdienstleister vor der Zustellung der Ware zum Zwecke der Abstimmung eines Liefertermins per E-Mail oder Telefon Kontakt mit mir aufnehmen bzw. Statusinformationen zur Sendungszustellung übermitteln kann. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten sowie Umsatzdaten zum Zwecke der Betreuung und zur Verfügungsstellung von vertriebsrelevanten Informationen an meine Verkaufsleitung bei Gockels – majuka GmbH, weitergegeben werden dürfen.

Der Vertrag wird zu den vorgenannten und umseitigen Bedingungen abgeschlossen, von denen ich Kenntnis genommen habe und mit denen ich einverstanden bin.

I. Geltungsbereich / Grundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der majuka GmbH (nachfolgend „Verkäufer“, „majuka GmbH“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“, „Käufer“, „Berater“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
(2) Mit Abschluss dieses Vertrages erkennt der Käufer die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.
(3) Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
(6) Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er als selbstständiger Unternehmer schon vor und während seiner Tätigkeit alle etwaig erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen bei den zuständigen Behörden vorzunehmen hat und eventuell mit den Einkünften aus der Gockels Gewürzberater Tätigkeit steuerpflichtig ist.
(7) Dem Käufer wird das Recht eingeräumt, im Rahmen dieser Bedingungen als Gockels Gewürzberater*in Produkte aus dem Programm von Gockels zu erwerben, Endkunden anzubieten und auf eigene Rechnung und im eigenen Namen zu verkaufen.
(8) Das Anbieten und der Verkauf ähnlich gelagerter Produkte, wie die aus dem Sortiment von Gockels, bedürfen der Genehmigung durch den Verkäufer.
(9) Das angebotene Warensortiment kann jederzeit geändert, erweitert oder vermindert werden, ohne dass dadurch Ersatz- oder Ausgleichsansprüche irgendwelcher Art entstehen.
(10) Die Vertriebspartnerschaft gilt ausschließlich für den Käufer und ist nicht übertragbar.


II. Vertragsdauer und Vertragsschluss
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Nach Vertragsbeendigung hat der Käufer die noch in seinem Besitz befindliche Ware nebst überlassenen Unterlagen dem Verkäufer zu übergeben.
(3) Regelmäßige Bestellungen sichern alle Vorteile für den/die Gockels Gewürzberater*in. Wenn der Käufer über einen längeren Zeitraum nicht bestellt, so ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer auf inaktiv zu setzen. Der Vertrag läuft jedoch weiter.
(4) Die im Online-Shop des Verkäufers dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
(5) Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verkäufer abgeben.
(6) Der Käufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
a) indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
b) indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
c) sofern Zahlung per Lastschrift angeboten wird und der Kunde sich für diese Zahlungsart entscheidet, indem er den Gesamtpreis vom Bankkonto des Kunden einzieht, wobei insoweit der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem das Konto des Kunden belastet wird.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
(7) Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die
Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
(8) Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
(9) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
(10) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
(11) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
(12) Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
(13) Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.


III. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
(2) Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben werden.
(3) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
(4) Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
(5) Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.
(6) Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde.
(7) Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. (8) Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
(9) Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
(10) Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.


IV. Liefer- und Versandbedingungen
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
(2) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
(3) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
(5) Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
(6) Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.


V. Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
VI. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

VII. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
(2) Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
(3) Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
(4) Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
(5) Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.


VIII. Mängelhaftung / Gewährleistung
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:
(1) Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
(2) Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
(3) Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
(4) Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
(6) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
(7) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(8) Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.


IX. Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
(1) Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. 
(4) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


X. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.


XI. Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.


XII.) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
(1) Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
(2) Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
(3) Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.


XIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(2) Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.


XIV. Geschäftsaufgabe, Besitzerwechsel
(1) Geschäftsaufgabe, Besitzerwechsel, u.a. sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Vertrag kann von dem neuen Besitzer nur nach Rücksprache mit dem Verkäufer übernommen werden.


XV. Vertriebsrichtlinien
(1) Der Verkäufer wird dem Käufer bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften unterstützen und stets erforderliche Informationen und Auskünfte zur Verfügung stellen.
(2) Der Käufer verpflichtet sich an die jeweils aktuellen und gültigen Vertriebsrichtlinien vom Verkäufer zu halten. Diese befinden sich im Anhang und werden bei Erneuerung/Überarbeitung per E-Mail zugesendet.
XVI. Gehheimhaltung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Informationen auch nach Vertragsschluss vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die entsprechenden Informationen über das Internet oder soziale Medien zu verbreiten.
(2) Diese Vertraulichkeitsabrede findet keine Anwendung, soweit die Informationen offenkundig vorbekannt sind oder nachträglich nachweisbar der jeweils anderen Partei von dritter Stelle ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden.
(3) Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde für jeden einzelnen Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe.


XVII. Vertragsstrafe
(1) Im Falle des Verstoßes gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe vereinbart.
(2) Die Vertragsstrafe wird anhand des Provisionsumsatzes des Auftragnehmers berechnet. Für jeden Fall wird ein durchschnittlicher Monatsumsatzes berechnet, mindestens jedoch 1.000,00 Euro.
(3) Als Beispiel: Der Kunde erhält für die ersten 3 Monate eine Provision in Höhe von 500,00 Euro / Monat. Für die weiteren 3 Monate 1.000,00 Euro / Monat und für die weiteren 6 Monate eine Provision in Höhe von 2.000,00 Euro / Monat. Die Jahresprovision entspricht 12.500,00 Euro. Die durchschnittliche monatliche Provision entspricht: 1.375,00 Euro. Die Vertragsstrafe beträgt somit 1.375,00 Euro pro Fall.
(4) Für die Planung von Marketingmaßnahmen erhält der Auftragnehmer Zugriff auf Informationen, die nicht oder noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind – beispielsweise neue Produkte. Bei solchen Informationen beträgt die Vertragsstrafe die dreifache monatliche Provision.


XVIII. Sonstige Bestimmungen
(1) Der vorliegende Vertrag nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
(2) Über die Rabatthöhe hat der Käufer Stillschweigen zu bewahren.
(3) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von §305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen / dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
(5) Bei eigenständigen Medienauftritten für den Verkauf von Gockels Produkten, insbesondere im Internet, hat der Käufer die Internetrichtlinien des Verkäufers zu beachten.
(6) Der Käufer ist mit seiner elektronischen Bearbeitung seiner Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz einverstanden.
(7) Die Provisions-/Rabatt-/Vergütungstabelle, die Internetrichtlinien, die Präsentationsbedingungen und die Vertriebsrichtlinien sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien kann zur fristlosen Kündigung führen.
(8) Der vorliegende Antrag wird von der majuka GmbH bearbeitet und geprüft. Der Verkäufer behält sich die Annahme dieses Antrags und damit den Abschluss der Berater-Vereinbarung vor. Mit Mitteilung der Partner-Nummer und Rücksendung des unterschriebenen Vertrages durch den Geschäftsführer der majuka GmbH an den Käufer kommt der Vertrag zustande. Erst ab diesem Zeitpunkt können Bestellungen telefonisch oder im Internetshop unter zu den vereinbarten Konditionen getätigt werden.
(9) Der Auftragnehmer erhält folgende Provisionen:

bis 2.000 Euro Umsatz: 20%
bis 4.000 Euro Umsatz: 22%
bis 6.000 Euro Umsatz: 24%
bis 10.000 Euro Umsatz: 28%
bis 20.000 Euro Umsatz: 30%
bis 50.000 Euro Umsatz: 35%
ab 50.000 Euro Umsatz: 40%

Es gilt ausschließlich der Nettoumsatz, abzgl. Versandkosten. Die Provisionsstaffel gelten monatlich.

Wenn der Auftragnehmer weitere Berater empfiehlt, erhält er von dessen Umsätze eine Provision von 3%.